Behandlungen
Eine Titanwurzel im Kieferknochen, die eine Krone trägt, die wie ein natürlicher Zahn aussieht und funktioniert.
Ein Zahnimplantat ersetzt die Wurzel eines fehlenden Zahns. Ein kleiner Titanpfosten wird in den Kieferknochen eingebracht, und in den folgenden Wochen wächst der Knochen an seine Oberfläche an — die sogenannte Osseointegration. Ist diese Verbindung stabil, wird darauf eine Krone, Brücke oder Prothese befestigt.
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Weil das Implantat für sich allein steht, müssen gesunde Nachbarzähne nicht beschliffen werden, wie es für eine herkömmliche Brücke nötig wäre. Zudem leitet es Kaukräfte in den Knochen — das verlangsamt den Knochenabbau, der einem Zahnverlust normalerweise folgt.
Klinische Untersuchung, Panoramaaufnahme und bei Bedarf eine 3D-DVT, um Knochenhöhe und -breite sowie die Lage von Nerven und Kieferhöhle zu bestimmen.
Die Implantatposition wird vor dem Eingriff an der Aufnahme geplant: Die spätere Krone und der Biss bestimmen, wohin das Implantat kommt — nicht umgekehrt.
Das Implantat wird unter örtlicher Betäubung gesetzt. Ein Einzelimplantat dauert meist 30 bis 60 Minuten. Für ängstliche Patientinnen und Patienten ist eine Sedierung möglich.
Nach der Einheilung wird ein Aufbau eingesetzt und die endgültige Krone nach Abformung oder digitalem Scan hergestellt und zementiert oder verschraubt.
Der Eingriff erfolgt unter örtlicher Betäubung, Sie spüren Druck statt Schmerz. Die meisten Patientinnen und Patienten empfinden die Tage danach als milder als nach einer Zahnentfernung.
Zwischen Insertion und endgültiger Krone liegen meist 2 bis 4 Monate, je nach Knochenqualität und ob ein Aufbau nötig war. In ausgewählten Fällen ist eine provisorische Krone deutlich früher möglich.
Ein Knochenaufbau oder ein Sinuslift kann das fehlende Volumen wiederherstellen. Ob das nötig ist, entscheidet die 3D-Aufnahme — nicht ein Foto.
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Diagnose. Eine Behandlungsplanung ist erst nach klinischer Untersuchung und Röntgenaufnahmen in der Praxis möglich.
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